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Lernbehinderung

Berufspraktische Integrationsmaßnahme

Berufspraktische Integrationsmaßnahme für lernbeeinträchtigte Personen mit betrieblichem Praktikum

Zielsetzung
Diese Maßnahme hat zum Ziel, arbeitslosen Personen mit einer Lernbeeinträchtigung aus verschiedensten Berufsbereichen aus kaufmännisch-verwaltenden sowie gewerblich-technischen Berufen den Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Wiedereingliederung von gesundheitlich-eingeschränkten Personengruppen in den Arbeitsmarkt, welcher Art diese Beeinträchtigung auch sein sollte, ist eine überaus wichtige und zugleich schwierige Aufgabe. Sie setzt eine hohe Bereitschaft bei allen Personen voraus, die mit der Wiedereingliederung befasst sind: den Arbeitslosen selbst, den Beratern und Vermittlern der LVA, der Agentur für Arbeit sowie der ARGE, den Trägern von Bildungsmaßnahmen und den Personalchefs in den Unternehmen.

Die „berufspraktische Integrationsmaß­nahme für lernbeeinträchtigte Personen“ richtet sich daher an arbeitslose Personen und gesundheitlich eingeschränkte Teilnehmer aus verschiedensten Berufsbereichen, die dem Arbeitsmarkt unmittelbar und uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Die Maßnahme dient damit sowohl der un­mittelbaren als auch der mittelbaren Integration von Arbeitslosen, die gesundheitlich eingeschränkt sind, in den ersten Arbeitsmarkt. Die im Lehrgang vermittelten allgemeinen Schlüsselqualifikationen sollen die Teilnehmer auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes vorbereiten. Dies ist allerdings nur realisierbar, wenn auf der einen Seite in vielen Einzelgesprächen die Belange der Teilnehmer erörtert werden, und wenn diese auf der anderen Seite durch vielseitige, auf die Personengruppe der lernbeeinträchtigten abgestimmte Unterrichtsinhalte auf ein Niveau gebracht werden, welches dem heutigen Arbeitsmarkt gerecht wird.

Dies bedeutet, dass neben Profiling und individueller Stärken auch Theorie vermittelt wird wie z. B. EDV, da versierte Kenntnisse im EDV-Bereich eine wesentliche Voraussetzung sind, um auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Anstellung zu finden.

Das Praktikum, als wichtigstes Instrument zur Integration in den 1. Arbeitsmarkt
Damit das Praktikum, das eine Dauer von 6 Monaten haben sollte, eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt möglich macht, wird das Praktikum ausschließlich bei Ar­beitgebern durchgeführt, die auch eine of­fene Stelle zu besetzen haben. Darüber hinaus werden wir während des Praktikums ständig Kontakt zu den Teilnehmern und den Arbeitgebern halten, damit wir die Teilnehmer bei Bedarf nachschulen können bzw. eine neue Praktikumstelle suchen können, wenn nach einer maximalen Dauer von 2 Monaten der Arbeitgeber einer Einstellung negativ gegenüber steht.

Wichtige theoretische Inhalte für die Integration

  • Bewerbungstraining
  • Kommunikationstraining
  • Kompetenztraining
  • Einzelgespräche
  • Deutsch, Mathematik
  • Grundlagen der Informations- und Kommunikationstechnologien

Zielgruppe/Zugang
Arbeitslose sowie gesundheitlich einge­schränkte, lernbeeinträchtigte BewerberInnen mit abgeschlossener Ausbildung oder vergleichbarer Berufserfahrung aus unterschiedlichen Berufsbereichen, die eine berufliche Perspektive im kaufmännischen/verwaltenden bzw. ge­werblich-technischen Bereich anstreben sowie BerufsrückkehrerInnen.

Abschluss
Trägerzertifikat, Teilnahmebescheinigung

Maßnahmebeginn siehe Termine